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Akkreditierungsverfahren 5. gr. Strafkammer 5 KLs 18/23

Landgericht Göttingen 10. Januar 2024

Verfahren vor der 5. großen Wirtschaftsstrafkammer wegen Untreue - Aktenzeichen 5 KLs 18/23

In dem Strafverfahren gegen den 65-jährigen Angeklagten F. wegen Untreue, Aktenzeichen 5 KLs 18/23 (vgl. 1. Ergänzung zur Pressevorschau vom 8. Januar 2024) hat der Vorsitzende der 5. großen Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) aufgrund des bekundeten Medieninteresses und des öffentlichen Interesses ein Akkreditierungsverfahren für Medienvertreterin/innen angeordnet.

Die Hauptverhandlung beginnt am

  • Mittwoch, den 31. Januar 2024, 9:15 Uhr

und wird an folgenden Tagen fortgesetzt:


  • Mittwoch, den 7. Februar 2024, 9:15 Uhr,
  • Mittwoch, den 14. Februar 2024, 9:15 Uhr,
  • Dienstag, den 20. Februar 2024, 9:15 Uhr,
  • Freitag, den 23. Februar 2024, 9:15 Uhr,
  • Dienstag, den 27. Februar 2024, 9:15 Uhr,
  • Freitag, den 1. März 2024, 9:15 Uhr,
  • Dienstag, den 5. März 2024, 9:15 Uhr und
  • Freitag, den 8. März 2024, 9:15 Uhr.
Akkreditierung von Medienvertreter/innen:

Der Vorsitzende der 5. großen Strafkammer hat mit Verfügung vom 9. Januar 2024 angeordnet, dass ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese

beginnt am Montag, den 15. Januar 2024, 00.00 Uhr und
endet am Sonntag, den 21. Januar 2024, 12:00 Uhr.

Anträge, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten oder verspäteten Eingang erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich per Mail und ausschließlich über das Postfach der Pressestelle möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

lggoe-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Akkreditierungsformular zu verwenden. Dieses kann auf der Homepage des Landgerichtes unter „Aktuelles“ und dort unter „Akkreditierungsverfahren – 5. große Strafkammer (5 KLs 18/23)“ heruntergeladen werden. Anträge, die ohne Verwendung dieses Formulars gestellt oder nicht per E-Mail (ausschließlich) an das Postfach der Pressestelle gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Für Medienvertreterin/innen stehen im Sitzungssaal insgesamt 10 Sitzplätze zur Verfügung. Gehen innerhalb des Akkreditierungszeitraums mehr wirksame Gesuche ein als insgesamt Sitzplätze für Medienvertreter/innen vorhanden sind, werden die Sitzplätze zwischen den wirksamen Gesuchen für einzelne Medienkontingente gesondert nach dem Losverfahren vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus der sitzungspolizeilichen Anordnung betreffend die Akkreditierung von Medienvertretern des Vorsitzenden, die ebenfalls auf der Homepage des Landgerichts unter „Aktuelles“ und dort unter „Akkreditierungsverfahren – 5. große Strafkammer (5 KLs 18/23)“ eingesehen werden kann.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie zwei Fotograf/inn/en zugelassen. Die Bewerbung erfolgt ebenfalls mit dem Akkreditierungsantrag. Für den Fall, dass sich mehr als zwei Fernsehteams bzw. zwei Fotograf/inn/en um die Zulassung bewerben sollten, wird eine Poolbildung angeordnet. Voraussetzung für Zulassung ist die Erklärung des Einverständnisses, sein Ton- und Bildmaterial anderen Sendern zur Verfügung zu stellen. Diese Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft ist mit dem Antrag auf Akkreditierung zu erklären. Es wird daher für die Akkreditierung von Fernsehteams bzw. Fotograf/inn/en dringend empfohlen, dem Akkreditierungsantrag die schriftliche Verpflichtung beizufügen, die Poolführerschaft zu übernehmen und auf entsprechende Anforderung gefertigte Foto- oder Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gehen mehrere Anzeigen der Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft ein, wird die Poolführerschaft zwischen den wirksamen Gesuchen nach dem Losverfahren vergeben.

Die Antragsteller/innen erhalten binnen 1 Woche nach Ablauf der Akkreditierungsfrist durch die Pressestelle des Landgerichts Göttingen per EMail eine Mitteilung darüber, ob ihre Bewerbung erfolgreich war.

Es wird um Beachtung der weiteren verbindlichen Anordnungen in der Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden vom 3. Januar 2024 gebeten, die ebenfalls auf der Homepage des Landgerichts unter „Aktuelles“ und dort unter „Akkreditierungsverfahren – 5. große Strafkammer (5 KLs 18/23)“ eingesehen werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Landgerichts Göttingen.


Ansprechpartner beim Landgericht:

Bei Rückfragen zu den Terminen (die sich im Lauf der Hauptverhandlung jeweils ändern können) wenden Sie sich bitte an

Alexandra Lux (Geschäftsstelle der Pressestelle)
Tel.: 0551/403 1102

Kontakt in allen übrigen Fällen:
Richterin am Landgericht
Mirjam Beckmann
Pressesprecherin des Landgerichts Tel. 0551/403 1167

Richterin am Landgericht
Natascha Czetto
Pressesprecherin des Landgerichts Tel. 0551/403 1160

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
27.02.2024

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