Allgemeine Sprechzeiten
Wir sind für Sie telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 0551/403-0 in der Zeit von
Montag - Freitag: Montag - Donnerstag: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Allgemeine Öffnungszeiten
Das Gebäude ist wie folgt geöffnet
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 15:30 Uhr und
Freitag: 07:30 Uhr - 12:30 Uhr.
Um die weitere Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen, ist das Landgericht Göttingen unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bestrebt, die Anzahl der Verhandlungen auf das Notwendigste zu beschränken. Die Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger prüfen daher jeweils eigenverantwortlich, ob anberaumte Termine derzeit stattfinden müssen oder nicht. Sofern ein Termin aufgehoben wird, erhalten die Prozessbeteiligten eine Abladung. Solange die Prozessbeteiligten keine Abladung erhalten, findet der Termin statt.
Der Publikumsverkehr soll auf das Notwendigste beschränkt werden. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten zu prüfen, ob sie ihre Anliegen derzeit zurückstellen können. Nach Möglichkeit sollen Anliegen schriftlich vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit, telefonisch mit dem Landgericht Kontakt aufzunehmen (0551/403-0) und zu erfragen, ob für das jeweilige Anliegen tatsächlich ein persönliches Erscheinen bei Gericht notwendig ist. Die telefonische Erreichbarkeit besteht während der allgemeinen Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Die Bearbeitung von Eilsachen ist gewährleistet.