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Mediation durch Güterichter beim Landgericht Göttingen

Was ist Mediation durch Güterichter/in?

Für die an einem Zivilprozess beteiligten Parteien bietet die Mediation die Chance zu einer besseren Streitbewältigung durch ein besonders strukturiertes Vermittlungsgespräch, das unter Begleitung eines Güterichters/einer Güterichterin geführt wird. Das Mediationsgespräch bietet den Parteien die Möglichkeit, ihr Verfahren flexibel zu gestalten und ein breites Lösungsspektrum für ihren Streit zu entwickeln. In den meisten Konflikten lassen sich - oftmals nicht sofort erkennbare - Lösungsmöglichkeiten finden, die für alle Beteiligten akzeptabel und oft sogar besonders günstig sind.

Welche Rolle hat der Güterichter/die Güterichterin bei der Mediation?

Der Güterichter/die Güterichterin vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre, achtet auf einen fairen Umgang der Parteien miteinander und auf die Einhaltung der zu Beginn der Mediation vereinbarten Regeln. Der Güterichter/die Güterichterin ist verantwortlich für die Struktur und den Ablauf des Mediationsverfahrens. Er/Sie hat keine Entscheidungsgewalt; im Mediationsverfahren am Gericht ist niemals der/die entscheidende Richter/in, sondern immer ein anderer, besonders ausgebildeter Güterichter/eine besonders ausgebildete Güterichterin tätig. Er/Sie erteilt grundsätzlich auch keinen Rechtsrat. Die Beratung der Parteien liegt ausschließlich in den Händen der am Mediationsgespräch teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Welche Vorteile bietet die Mediation durch Güterichter/in?

Die Parteien können unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung ihres Konflikts gelangen.

Hintergründe des Konflikts sowie die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt des Mediationsgesprächs stehen immer die Parteien und das, was sie zu sagen haben.

Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung der Parteien für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.

Mit Hilfe der Mediation können auf übereinstimmenden Wunsch auch weitere belastende Konflikte zwischen den Beteiligten gelöst werden, ggf. auch unter Einbeziehung Dritter.

Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.

Eine lange Verfahrensdauer und Streitigkeiten durch mehrere Instanzen werden vermieden.

Die Einholung zeitaufwändiger und teurer Sachverständigengutachten wird vermieden.

Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.

Anwälte und Parteien sparen Zeit, die sonst für Schriftwechsel und Besprechungen nötig wäre.

Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Wie läuft die Mediation durch Güterichter/in am Landgericht Göttingen ab?

Die Abteilung für Güterichter des Landgerichts Göttingen bietet den Anwälten und Parteien in geeignet erscheinenden Fällen eine Mediation an. Über die Annahme dieses Zusatzangebotes können die Beteiligten frei entscheiden; eine Begründung für eine Zustimmung oder Ablehnung ist nicht erforderlich. Ein Mediationstermin vor dem/der Güterichter/in findet nur statt, wenn alle Beteiligten ihre Zustimmung erteilen.

Bei allseitiger Zustimmung wird kurzfristig ein Termin vereinbart. Der/die Güterichter/in wird als neutrale/r Vermittler/in - wie oben bereits erwähnt - ausschließlich in solchen Verfahren tätig, für die er/sie nicht selbst als entscheidende/r Richter/in zuständig ist.

In dem Mediationstermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 2 bis 3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den Parteien und Anwälten eingehend erörtert. Gemeinsam suchen die Beteiligten nach interessengerechten Lösungen. Dabei wird auf eine freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien besonderer Wert gelegt.

In die Mediation können neben Klägern und Beklagten ggf. auch weitere Personen einbezogen werden, deren Mitwirkung den Parteien wichtig ist. Das sollte nach Möglichkeit vor der Mediation mit den anderen Beteiligten und dem/der Güterichter/in abgeklärt werden.

Die Auswahl der während der Mediation zu erörternden Themen liegt in den Händen der Parteien. Das Mediationsgespräch muss sich deshalb nicht nur um den oft eng begrenzten Prozessstoff drehen, sondern bietet Raum auch für weitergehende Erörterungen. Gerade das kann die eigenverantwortliche Erarbeitung einer interessengerechten Konfliktlösung wesentlich erleichtern.

Im Falle einer Einigung der Parteien kann sofort ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. So ist es möglich, den Rechtsstreit schon am Ende der Güteverhandlung vor dem/der Güterichter/in endgültig beizulegen.

Seit vielen Jahren wird am Landgericht Göttingen ein erheblicher Teil der Zivilverfahren durch eine Einigung nach einer Mediation beendet. In rund 85 % der Fälle, in denen ein Mediationstermin stattfindet, steht am Ende eine solche Einigung der Konfliktparteien.

Das Landgericht Göttingen hat den Parteien in Zivilprozessen bereits seit September 2002 die Mediation im Gerichtsverfahren als zusätzliches Angebot und weitere Chance zu einer unstreitigen Verfahrenserledigung angeboten. Speziell zu Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildete Richterinnen und Richter haben seither vielen Prozessbeteiligten und Rechtsanwälten bei einer schnellen und effektiven Erledigung ihres Rechtsstreits durch eine gütliche Einigung geholfen.

Seit Anfang 2013 werden nunmehr Güteverhandlungen durch Güterichter/innen angeboten, die ebenfalls nach den Prinzipien der Mediation durchgeführt werden.

Die Mediationen finden in eigens dafür eingerichteten Konferenzräumen statt.

  Bildrechte: Wiemann
Mediationsraum

In der Abteilung für Güterichter des Landgerichts Göttingen sind zurzeit folgende Richterinnen und Richter tätig, die Ihnen für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung stehen:


Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Wintgen

Vorsitzender Richter am Landgericht Amthauer

Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Weinrich

Richter am Landgericht Wiemann

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei den zuständigen Mitarbeitern in der Abteilung für Güterichter (Tel. 0551/403-1064 sowie 0551/403-1057).

Für inhaltliche Fragen zur Mediation steht Ihnen auch Herr Dr. Wintgen zur Verfügung (Tel. 0551/403-1098).

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Wintgen

Landgericht Göttingen
Berliner Str. 8
37073 Göttingen

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