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Mediation durch Güterichter/-innen beim Landgericht Göttingen

Was ist Mediation durch Güterichter/-innen?

Für die an einem Zivilprozess beteiligten Parteien bietet die Mediation die Chance zu einer besseren Streitbewältigung durch ein besonders strukturiertes Vermittlungsgespräch, das unter Begleitung eines Güterichters/einer Güterichterin geführt wird. In der Mediation kann das Verfahren flexibel gestaltet werden und ein breites Lösungsspektrum für den Streit entwickelt werden. In den meisten Konflikten lassen sich - oftmals nicht sofort erkennbare - Lösungsmöglichkeiten finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind und den eigenen Interessen oft besser dienen als ein streitiges Urteil.

Welche Rolle hat der Güterichter/die Güterichterin bei der Mediation?

Der Güterichter/die Güterichterin vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre, achtet auf einen fairen Umgang der Parteien miteinander und auf die Einhaltung der zu Beginn der Mediation vereinbarten Regeln. Der Güterichter/die Güterichterin ist verantwortlich für die Struktur und den Ablauf des Mediationsverfahrens. Er/Sie hat keine Entscheidungsgewalt; im Mediationsverfahren am Gericht ist niemals der/die entscheidende Richter/in, sondern immer ein anderer, besonders ausgebildeter Güterichter/eine besonders ausgebildete Güterichterin tätig. Er/Sie erteilt grundsätzlich auch keinen Rechtsrat. Die Beratung der Parteien liegt ausschließlich in den Händen der am Mediationsgespräch teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Welche Vorteile bietet die Mediation durch Güterichter/-innen?

Die Parteien können unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung ihres Konflikts gelangen.

Hintergründe des Konflikts sowie die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt des Mediationsgesprächs stehen immer die Parteien und das, was sie zu sagen haben.

Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung der Parteien für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.

Mit Hilfe der Mediation können auf übereinstimmenden Wunsch auch weitere belastende Konflikte zwischen den Beteiligten gelöst werden, ggf. auch unter Einbeziehung Dritter.

Die Mediation ist vertraulich und nicht öffentlich.

Eine lange Verfahrensdauer und Streitigkeiten durch mehrere Instanzen mit weiteren oft hohen Kosten werden vermieden.

Die Einholung zeitaufwändiger und teurer Sachverständigengutachten wird vermieden.

Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.

Anwälte und Parteien sparen Zeit, die sonst für Schriftwechsel und Besprechungen nötig wäre.

Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.


Wie läuft die Mediation durch Güterichter/-innen am Landgericht Göttingen ab?

Die Abteilung für Güterichter/-innen des Landgerichts Göttingen bietet den Anwälten und Parteien eine Mediation an und schlägt kurzfristige Termine vor. Über die Annahme dieses Zusatzangebotes können die Beteiligten frei entscheiden; eine Begründung für eine Zustimmung oder Ablehnung ist nicht erforderlich. Ein Mediationstermin vor dem/der Güterichter/in findet nur statt, wenn alle Beteiligten ihre Zustimmung erteilen.

In dem Mediationstermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 1 bis 3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den Parteien und Anwälten eingehend erörtert. Gemeinsam suchen die Beteiligten nach interessengerechten Lösungen. Dabei wird auf eine freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien besonderer Wert gelegt.

In die Mediation können neben Klägern und Beklagten ggf. auch weitere Personen einbezogen werden, deren Mitwirkung den Parteien wichtig ist. Das sollte nach Möglichkeit vor der Mediation mit den anderen Beteiligten und dem/der Güterichter/in abgeklärt werden.

Die Auswahl der während der Mediation zu erörternden Themen liegt in den Händen der Parteien. Das Mediationsgespräch muss sich deshalb nicht nur um den oft eng begrenzten Prozessstoff drehen, sondern bietet auch Raum für weitergehende Erörterungen. Gerade das kann die eigenverantwortliche Erarbeitung einer interessengerechten Konfliktlösung wesentlich erleichtern.

Im Falle einer Einigung der Parteien kann sofort ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. So ist es möglich, den Rechtsstreit schon am Ende der Güteverhandlung vor dem/der Güterichter/in endgültig beizulegen.

In der Güterichterabteilung tätige Richterinnen und Richter:

Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Weinrich

Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Wintgen

Vorsitzender Richter am Landgericht Amthauer

Vorsitzender Richter am Landgericht Eggert

Richterin am Landgericht Dr. Böhnstedt

Richterin am Landgericht Beckmann

Richterin am Landgericht Weissenborn

Richterin am Landgericht Bellersen-Franz

Richter am Landgericht Wiemann

Richter Dr. Freyer

Richter Dr. Gärtner

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern in der Abteilung für Güterichter.

Tel.: 0551-403 1064



Schmuckgrafik zum Thema Meditation Bildrechte: Nds. Justizministerium

Mediation in Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Fischer

Landgericht Göttingen
Geschäftsstelle
Berliner Str. 8
37073 Göttingen
Tel: 0551-403-1064

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