Niedersachen klar Logo

Aufgaben der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer haben einerseits einen Auftrag zur Hilfe. Sie

  • fragen gemeinsam mit ihren Probandinnen und Probanden nach den Hintergründen der jeweiligen Straftat und arbeiten ihre Ursachen auf,
  • nehmen aktiv an der Resozialisierung der Probandinnen und Probanden teil mit dem Ziel, Strategien zur Lösung von Konflikten zu entwickeln und die Eigenmotivation zur Veränderung der persönlichen Verhältnisse zu fördern,
  • helfen beim Erlernen gesellschaftlich notwendiger Grundfertigkeiten wie z.B. Formulierungshilfe bei Briefen und den Umgang mit Behörden,
  • beraten bei Wohnungs- und Arbeitsproblemen, in familiären Fragen und bei Konflikten mit Ehe- und Lebenspartnern,
  • bieten Hilfe bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten an, beraten in Schuldenfragen und vermitteln an entsprechende Einrichtungen,
  • helfen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt,
  • kooperieren mit Behörden und geben im Einzelfall Stellungnahmen ab (z.B. zu Anträgen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, zu Fragen des Aufenthaltsrechts von Ausländern).

Andererseits achten sie darauf, dass regelmäßiger Kontakt zwischen der Bewährungshelferin oder dem Bewährungsherlfer und der Probandin oder dem Probanden besteht und überwachen den Bewährungsverlauf.
Sie

  • nehmen eine probandennahe Kontrolle des Bewährungsverlaufs wahr,
  • erstatten dem bewährungsaufsichtsführendem Gericht regelmäßig Bericht,
  • helfen den Verurteilten, das Urteil und die erteilten Auflagen und Weisungen zu verstehen,
  • vermitteln in Einsatzstellen zur Ableistung der Arbeitsauflage,
  • sind an der Umsetzung von Weisungen, z. B. der Teilnahme an einer Therapie beteiligt,
  • leiten in geeigneten Fällen Schadenswiedergutmachungen ein und überwachen diese,
  • wirken bei der Verfahrenserledigung vor Eröffnung des Hauptverfahrens mit,
  • berichten im Zweitverfahren über den bisherigen Bewährungsverlauf.

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer unterscheiden sich von anderen, in der Regel auf Freiwilligkeit angelegten Beratungseinrichtungen in ihrer Arbeit nicht nur durch ihren spezifischen gesetzlichen Auftrag, sondern durch die meist mehrjährige Betreuungsdauer, die langsamen Veränderungsprozessen Rechnung trägt.

Mit ihren Arbeitsmethoden stellen sich die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Probandinnen und Probanden ein. Sie suchen sie zu hause auf, bieten ihnen das Einzelgespräch im Büro und betreiben mit einem dafür geeigneten Personenkreis systematische problemorientierte Gruppenarbeit.

Mitte 2002 wird die Jugendbewährungshilfe eingeführt, um junge Probandinnen und Probanden gezielter betreuen zu können. Hiervon erfasst werden junge Menschen, die nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt wurden und zu Beginn der Unterstellung 25 Jahre alt oder jünger sind.

Aktueller Hinweis

Bedingt durch die Neustrukturierung der Sozialen Dienste in der Justiz des Landes Niedersachsen ist die Zuständigkeit für die Büros der Bewährungshilfe

a) Reinhäuser Landstraße 10, 37083 Göttingen
b) Goethestraße 13, 37154 Northeim

auf folgende Behörde übergegangen:

AJSD- Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen -
Verwaltung
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Tel.: 0441/220-1320

Rückfragen richten Sie bitte direkt an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen.

Bild zum Thema Bewährungshilfe Bildrechte: grafolux & eye-server
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln