- Barrierefreiheit
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- Opferschutz
Barrierefreiheit
Der Eingang Maschmühlenweg ist barrierefrei und somit leicht erreichbar. Im Bedarfsfall kann auch der Fahrthinderer in der Zuwegung Maschmühlenweg entfernt werden, so dass eine Anfahrt bis vor das Haus möglich ist. Öffentliche Parkplätze für Gehbehinderte stehen am Ende des Maschmühlenweges gegenüber dem VGH-Gebäude zur Verfügung.
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte im Service-Point im Eingang Maschmühlenweg an unsere Mitarbeiterin oder unseren Mitarbeiter (Tel. 0551/403-1192).
Bitte planen Sie genügend Zeit für das Passieren der Sicherheitsschleuse ein. Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie beim Betreten der Sicherheitsschleuse bitte darauf hin. Im Gebäude stehen rollstuhlgerechte Fahrstühle und Toiletten zur Verfügung. Ein zusammenlegbarer Rollstuhl befindet sich ständig im Eingangsbereich zur leihweisen Nutzung. Für die Verständigung in der Gerichtsverhandlung steht für hörbeeinträchtigte Personen (Prozessbeteiligte, Verfahrensbevollmächtigte, Zeugen, …) eine mobile FM-Anlage zur Verfügung. Soweit Sie für die Verständigung eine solche Höranlage benötigen, werden Sie gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden ebenfalls gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für das Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Das Behinderten-WC im Erdgeschoss des Eingangsbereichs ist zusätzlich mit einem ausklappbaren Wickeltisch für Eltern mit kleinen Kindern ausgestattet. Am WC befinden sich Notrufschalter. Beim Betätigen eines Notrufschalters erscheint in kürzester Zeit eine Hilfsperson. Die Behinderten-WCs sind für den Brand- und Evakuierungsfall zusätzlich mit einer optischen Alarmierung ausgestattet. Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die WachtmeistereiTel.: 0551/403-1192 oder bei organisatorischen Angelegenheiten an die Ansprechpartnerin für Inklusion im Amtsgericht Herzberg, erreichbar unter der Telefonnummer: 05521/8955-0.
Allgemeine Hinweise
Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191a besondere Gleichstellungsregelungen für das Gerichtsverfahren. Die Vorschriften betreffen Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen sowie blinde oder sehbehinderte Menschen.
Einzelheiten dazu finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal über folgenden Link: