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Apostillen und Legalisationen

Apostillen und Legalisationen

Die zuständige Geschäftsstelle für Apostillen und Legalisationen ist telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 15:30 Uhr erreichbar.

Ansprechpartnerinnen sind Frau Lux und Frau Yildiz, Tel.: 0551 - 403 1102.

Sie können einen Antrag auf eine Apostille bzw. eine Legalisation schriftlich mit dem nachstehenden Vordruck stellen. Bitte teilen Sie im Antrag mit, für welches Land die Beglaubigung erfolgen soll. Ansonsten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Aktueller Hinweis zur Bearbeitungszeit:


Von Sachstandsanfragen vor Ablauf von 14 Tagen bitten wir abzusehen.

Anträge auf Apostille/Legalisation werden nur dienstags und donnerstags bearbeitet.

Der Antrag ist auf dem Postweg zu übersenden an das

Landgericht Göttingen
- Die Präsidentin -
Berliner Straße 8
37073 Göttingen

Dem Antrag muss beigefügt werden:

- das Original der zu beglaubigenden Urkunde / des zu beglaubigenden Dokuments

- die Angabe, in welchem Land die Urkunde / das Dokument verwendet werden soll

Die Gebühr für Apostillen und Legalisierungen beträgt jeweils 25,00 €.

Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“ oder durch eine „Apostille“ bestätigt. Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll.

Das Landgericht Göttingen ist zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden, wenn die betreffende Urkunde durch ein Gericht des Landgerichtsbezirks Göttingen ausgestellt wurde (gerichtliche Urkunden) oder wenn die notarielle Urkunde von einem/einer Notar/-in des hiesigen Landgerichtsbezirks erstellt wurde. Zu dem Bezirk des Landgerichts Göttingen gehören die folgenden Amtsgerichte: Göttingen, Einbeck, Duderstadt, Osterode am Harz, Herzberg am Harz, Northeim und Hann. Münden.


Darüber hinausgehend beglaubigt die Polizeidirektion Göttingen grundsätzlich alle in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind.

Einige Länder verlangen vor der Legalisation deutscher Urkunden eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln. Für aktuelle Hinweise hierzu wird auf die Homepage des Auswärtigen Amtes

verwiesen.

 

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