Urteil wegen Totschlags in Pension in Katlenburg-Lindau rechtskräftig
Das Schwurgericht des Landgerichts Göttingen hat den Angeklagten M. mit Urteil vom 24.02.2020 (Aktenzeichen: 6 Ks 7/19) wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte bei einem Streit seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer erstochen. Eine Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin hat er zudem mit dem Messer im Bereich des Unterarmes und der Schulter verletzt.
Gegen dieses Urteil hatten beide Verteidiger des Angeklagten zunächst Revision eingelegt. Nach Rücknahme der Revision durch beide Verteidiger am 29.05.2020 ist das Urteil des Schwurgerichts nunmehr rechtskräftig.
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