Mediation im Gerichtsverfahren beim Landgericht Göttingen
Am Landgericht sind seit September 2002 ausgebildete Richterinnen und Richter als Mediatoren tätig. Diese "Richtermediatoren" haben den Prozessbeteiligten und Anwälten bereits in zahlreichen Rechtsstreitigkeiten bei einer schnellen und effektiven Erledigung des Verfahrens durch Vereinbarung geholfen.
Einige Vorteile auf einen Blick:
die Chance, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen
Vermeidung langer Verfahrensdauer durch mehrere Instanzen
jederzeitige Möglichkeit, das streitige Verfahren ohne Zeitverlust fortzusetzen
Die Mediation im Gerichtsverfahren verläuft wie folgt:
Der Richtermediator wird als neutraler Vermittler ausschließlich in solchen Verfahren tätig, für die er nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist. Er bietet den Anwälten die Mediation an, die dieses Zusatzangebot freiwillig aufgreifen können. Wenn Kläger, Beklagte und deren Anwälte der Mediation zustimmen, kann alsbald ein Termin vereinbart werden. Das streitige Gerichtsverfahren ruht auf Antrag der Parteien für die Dauer der Mediation. In dem Mediationstermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 2 -3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den beteiligten Personen und Anwälten erörtert. Es werden interessengerechte Lösungen gesucht. Dabei wird auf freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien Wert gelegt. Im Falle der Vereinbarung kann sofort ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll mit Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Der Richtermediator wird dafür von der zuständigen Kammer als ersuchter Richter für die Güteverhandlung analog § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO eingesetzt. Auf diese Weise ersparen sich Anwälte und Parteien einen weiteren Termin. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen durch die Mediation nicht.
Die Mediation im Gerichtsverfahren wird am Landgericht Göttingen zunehmend und mit großem Erfolg in Anspruch genommen. Von Herbst 2002 bis jetzt haben über 2500 Mediationssitzungen stattgefunden. Zahlreiche Anwälte und Parteien aus dem gesamten Bundesgebiet haben am Landgericht Göttingen an Mediationen im Gerichtsverfahren teilgenommen. In über 85% der Fälle, in denen ein Mediationstermin stattfindet, kommt es zu einer Einigung der Konfliktparteien.Die Mediation erlaubt es auch, mit Einverständnis aller Beteiligten, neben Klägern und Beklagten weitere Personen einzubeziehen, die den Parteien wichtig sind. Ebenso liegt die Wahl der zu erörternden Themen bei den Parteien. Dadurch sind die Beteiligten des Mediationstermins nicht förmlich auf die Erörterung des engen Prozessstoffs beschränkt, sondern gelangen zu einer interessengerechten, eigenverantwortlich gefundenen Konfliktlösung.
Die Mediationen finden in eigens dafür eingerichteten Konferenzräumen statt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie entweder über Ihren Rechtsanwalt oder über Herrn Napp von der Geschäftsstelle des Landgerichts (Tel. 0551/403-1064).
Für inhaltliche Fragen zur Mediation steht Ihnen auch die Vizepräsidentin des Landgerichts, Frau Marahrens, zur Verfügung (Tel. 0551/403-1003).
Das Angebot der Mediation im Gerichtsverfahren am Landgericht Göttingen hat sich aus einem Projekt des Nds. Ministerium der Justiz entwickelt. Inzwischen wird die Mediation in Niedersachsen auch von dem Verein Konsens e.V. gefördert. mehr
Herr Hans-Hubert Napp
Landgericht Göttingen
Berliner Str. 8
37073
Göttingen
Tel: 0551/403-1064