Niedersachsen klar Logo

Opferentschädigungsverein "Ausgleich"

Inhalt

Gründungsgedanken

Der Verein AUSGLEICH wurde im Herbst 1996 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe gegründet und leistet seit 1997 erfolgreiche Arbeit bei der finanziellen Entschädigung von Opfern von Straftaten.

Leider können in Strafverfahren die Schadensersatzansprüche von Geschädigten nicht immer ausreichend gewürdigt werden, speziell dann, wenn die Täter zahlungsunfähig sind.

An diesem Dilemma setzt der Verein Ausgleich an:

Das bekannte gerichtliche Sanktionsinstrument der gemeinnützigen Arbeit wurde qualitativ verändert.
D. h. für jede geleistete gemeinnützige Arbeitsstunde durch die Täter zahlt der Verein in den zugewiesenen Fällen aus Vereinsmitteln eine sympolische Entlohnung von 8,00 Euro. Das ”erarbeitete” Geld erhält jedoch nicht der Straftäter, sondern wird direkt von unserm Verein zur Entschädigung an das Opfer weitergeleitet.

Zum Inhaltsverzeichnis

Wer wird entschädigt ?

Privatpersonen, die Opfer einer Straftat geworden sind und ihre finanziellen Ansprüche nicht anderweitig befriedigt erhalten, z.B. durch Versicherungen, Krankenkassen usw., aber auch gemeinnützige Einrichtungen wie Kindergärten und Vereine, können über den Verein Ausgleich eine Schadenswiedergutmachung erhalten.

Zum Inhaltsverzeichnis>

Bis zu welcher Höhe leisten wir Zahlungen?

Im Regelfall decken wir Schadensersatzansprüche bis zur Höhe von 1.000,- Euro ab. Ausnahmen sind möglich.

Wie kann man unseren Verein nutzen?

Im Normalfall erteilt das Gericht entsprechende Auflagen oder Weisungen, wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass der Täter nicht zahlungsfähig ist und der Geschädigte ohne die Hilfestellung des Vereins seine Ansprüche nicht befriedigt erhält.

Eine andere Möglichkeit ergibt sich daraus, dass Betreuungspersonen, z.B. aus den Bereichen Jugendgerichtshilfe, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe, direkt an den Verein herantreten. Für die Betreuungspersonen ist in diesen Fällen zumeist absehbar, dass ihre Klienten gerichtlich verhängte Schadenswiedergutmachungsauflagen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen können. Oder sie halten es aus pädagogischen Gründen für sinnvoll, für ihre die Klienten eine aktive Form der Schadenswiedergutmachung zu schaffen

Zum Inhaltsverzeichnis>

Wie erfolgt die "Vermittlung in gemeinnützige Arbeit" und die "Zahlung der Schadenswiedergutmachung"?

Der Verein Ausgleich vermittelt NICHT die Straftäter in die gemeinnützigen Einsatzstellen, sondern weist die Zahlungen an die Geschädigten an, wenn die Straftäter ihre gemeinnützigen Stunden erbracht haben.

Eine Vermittlung der Straftäter in die gemeinnützigen Einsatzstellen erfolgt durch die zuvor gerichtlich festgelegten Betreuungspersonen. Hierzu beauftragen die Gerichte zumeist die Mitarbeiter der:

  • Jugendgerichtshilfe
  • Gerichtshilfe
  • Bewährungshilfe
  • etc.

Den Betreuungspersonen stehen nach Auftragseingang ca. 50 Einsatzstellen zur Vermittlung der Straftäter zur Verfügung. Die Bandbreite erstreckt sich über Institutionen von der Alten- und Krankenpflege über Behinderten- und Jugendeinrichtungen bis hin zu kirchlichen Trägern und städtischen Projekten. Zu Auffälligkeiten der Straftäter in den Einsatzstellen ist es bislang nur selten gekommen. Viele Einsatzstellen freuen sich über diese zusätzlichen Kräfte.

Nachdem der Straftäter die festgesetzte Anzahl an Stunden erbracht hat, informiert die Betreuungsperson den Verein "Ausgleich" über die Erledigung. Der Verein "Ausgleich" führt dann die Zahlung der Schadenswiedergutmachung an die Geschädigten durch.* Anschließend erhalten die Auftraggeber (Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc.) einen Mitteilung über die Zahlung der Schadenswidergutmachung.

*Hinweis: Gemäß seiner Satzung darf der Verein Ausgleich nur eine Schadenswiedergutmachung an die Geschädigten zahlen, wenn der Straftäter die gemeinnützigen Stunden geleistet hat und dem Verein hierüber ein Nachweis Verein vorliegt. Eine Zahlung der Schadenswiedergutmachung im Vorfeld (Straftäter muss noch seine gemeinnützigen Stunden erbringen) ist also nicht möglich.

Zum Inhaltsverzeichnis>
Unsere Grenzen!

Der Verein versteht sich nicht als Konkurrenz zu den Täter-Opfer-Ausgleich-Projekten, die sehr viel mehr Wert auf eine persönliche Befriedung zwischen Opfern und Tätern legen und auch traumatische Erlebnisse der Opfer aufzuarbeiten versuchen. Der Verein hat es überwiegend mit Fällen aus dem Bereich der einfacheren Kriminalität zu tun, in denen es um materiellen Schadensersatz geht, ohne dass die Geschädigten durch die Straftaten stark traumatisiert worden sind.

Zum Inhaltsverzeichnis>

Statistik

Der Verein Ausgleich kann im September 2008 auf eine zwölfjährige Tätigkeit zurückblicken und hat sich in diesen Jahren eine wichtige Funktion im System der Strafrechtspflege des Landgerichts Göttingen erarbeitet. Wir wollen dieses anhand einiger Zahlen veranschaulichen:

Bis einschließlich 31.12.2007 wurden im Verein Ausgleich

  • 997 Opfer von Straftaten finanziell entschädigt.
  • 330.587 € Schadenswiedergutmachungszahlungen geleistett.
  • 916 Straftäter zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Schadenswiedergutmachungen.
  • 59.519 gemeinnützige Arbeitsstunden von den Straftätern verrichtet.

Diese erfolgreiche Arbeit ist nur möglich, weil die Arbeit des Vereins von der Justiz als sinnvoll angesehen und deshalb großzügig mit Geldbußenzuweisungen unterstützt wird.

Dieser Erfolg ist aber vor allem auch desshalb möglich, weil die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinnützigen Einrichtungen sehr viel Engagement und Geduld bei den Arbeitseinsätzen der Straftäter aufbringen und sich auch von gelegentlichen Rückschlägen nicht entmutigen lassen.

Zum Inhaltsverzeichnis

In eigener Sache

Der Verein AUSGLEICH arbeitet ehrenamtlich und verwendet seine Einnahmen ausschließlich zur Opferentschädigung. Diese Einnahmen bestehen zum überwiegenden Teil aus gerichtlich verhängten Geldbußen und zu einem geringen Teil aus Mitgliedsbeiträgen (Jahresbeitrag 10,23 € pro Mitglied). Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, und darf steuerlich verwertbare Spendenquittungen aus stellen.

Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung und sind auch für weitere Mitglieder offen.

Unsere Bitte

Wenn Sie als Angehöriger der Strafrechtspflege von der Konzeption des Vereins AUSGLEICH überzeugt sind, würden wir uns freuen, wenn Sie die von uns angebotenen Möglichkeit einer sinnvollen Opferentschädigung bei gleichzeitig stärkerer Verantwortlichkeit der Täter in Ihre Arbeit einbeziehen würden.

Wenn Sie als Bürger im Ihrem persönlichen Umfeld Personen kennen, die von unserem Verein profitieren können, geben Sie bitte diese Informationen weiter.

Wenn Sie selbst Geschädigte oder Geschädigter einer Straftat geworden sind und noch offenstehende finanzielle Ansprüche gegen Täter haben, die noch nicht verjährt und nicht anderweitig befriedigt worden sind, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Vielleicht findet sich ein Weg, Ihnen finanziell zu helfen.

Zum Inhaltsverzeichnis

Der Vorstand

Kai Jans, Bewährungshelfer
Tanja Mundt, Bewährungshelferin
Monika Gleitz, Jugendgerichtshelferin

Adresse Reinhäuser Landstraße 10
37083 Göttingen
Tel.: 0551/507630
Fax: 0551/5076326

Bankverbindung
Konto Nr. 43 206 077
Sparkasse Göttingen
BLZ 260 500 01

Bild zum Thema externe Schlichtungsangebote Bildrechte: grafolux & eye-server
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln