Urteil wegen Totschlags rechtskräftig
Landgericht Göttingen
18.02.2020
Urteil wegen Totschlags rechtskräftig
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen hat den Angeklagten H. mit Urteil vom 28.06.2019 (Aktenzeichen: 6 Ks 11/18) wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer hat der Angeklagte seine Mutter mit einem Schürhaken erschlagen und sodann in einer Blumenbank einbetoniert.
Gegen dieses Urteil hatten die Verteidiger des Angeklagten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen nunmehr mit Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Das Urteil der Schwurgerichtskammer ist damit rechtskräftig.
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Marc Eggert
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