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Richterliche Geschäftsverteilung

Die Geschäftsverteilung

Bei den Landgerichten sind Kammern für Zivil- und Strafsachen eingerichtet.

Wie der Name bereits sagt, sind die Zivilkammern in erster Linie zuständig für die Entscheidung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Privatleuten bzw. Unternehmen, darüber hinaus aber auch für die Entscheidung über Beschwerden in Wohnungseigentumssachen, Vormundschafts-, Pflegschafts-, Adoptions- und Fürsorgesachen, in Betreuungssachen, im Vollstreckungsrecht sowie in Grundbuchsachen, Vereinsregistersachen, Unterbringungsverfahren, Personenstandssachen u.ä.

Bei dem Landgericht Göttingen bestehen u. a. sogenannte Spezialkammern, denen bestimmte Arten von Zivilrechtsstreitigkeiten zugewiesen sind, so z. B. Spezialkammern für Bausachen bzw. für Erbrechtsstreitigkeiten, aber auch eine Spezialkammer für Bank- und Finanzgeschäfte. Darüber hinaus sind zwei Kammern für Handelssachen eingerichtet, die insbesondere Streitigkeiten zwischen Kaufleuten bearbeiten.

Die (großen und kleinen) Strafkammern entscheiden in Strafverfahren gegen Erwachsene. Die großen Strafkammern sind bei gewichtigen Tatvorwürfen in erster Instanz zuständig, während die kleinen Strafkammern über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile befinden.

Für Jugendstraf- sowie Jugendschutzsachen sind die großen und kleinen Jugendkammern zuständig.

Einzelheiten zur Verteilung der Geschäfte auf die Kammern können Sie dem Geschäftsverteilungsplan entnehmen. Das Präsidium des Landgerichts legt nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer den Geschäftsverteilungsplan fest. Neben der Verteilung der Geschäfte findet sich im Geschäftsverteilungsplan auch eine Regelung zur personellen Besetzung der Kammern und zur Vertretung. Änderungen kann das Präsidium im Laufe des Jahres durch Beschluss veranlassen.

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Geschäftsverteilungsplan 2023

Stand 01.01.2023

  Geschäftsverteilungsplan 2023

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