Niedersachsen klar Logo

Informationen für Studierende

Gruppenarbeitsgemeinschaft


Das Landgericht Göttingen bietet jeweils im Frühjahr und Herbst während der vorlesungsfreien Zeit zwei Gruppenarbeitsgemeinschaften für die praktische Studienzeit an. Diese Gruppenarbeitsgemeinschaften ersetzen gem. § 15 NJAVO die praktische Studienzeit beim Amtsgericht (§ 14 Abs. 1 NJAVO) und sind damit als Nachweis für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung in Niedersachsen geeignet.

An einer Gruppenarbeitsgemeinschaft können bis zu 20 Studierende teilnehmen. Sollten sich mehr als 20 Studierende für eine Arbeitsgemeinschaft bewerben, findet ein Auswahlverfahren statt. Hierbei werden Studierende höheren Semesters vorrangig berücksichtigt.

Anmeldungen zur Gruppenarbeitsgemeinschaft können Sie per E-Mail (unter "Kontakte") vornehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail an uns.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln