Hinweise für Schöffen
Bei Fragen und Mitteilungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle
- für Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen
Tel.: 0 55 1 / 403 - 1166 oder - 1165 - für Erwachsenen- Haupt- und Erwachsenen- Hilfsschöffen
Tel.: 0 55 1 / 403 - 1165 oder - 1165 - oder an die Anweisungsstelle des Amtsgerichts
für Fragen bzgl. der Auslagenerstattung
Tel.: 0 55 1 / 403 - 1417 oder - 1418.
Mehr über die Arbeit von Schöffen erfahren Sie beim
DVS - Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.