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Hinweise für Schöffen

Bei Fragen und Mitteilungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle

  • für Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen
    Tel.: 0 55 1 / 403 - 1166 oder - 1165
  • für Erwachsenen- Haupt- und Erwachsenen- Hilfsschöffen
    Tel.: 0 55 1 / 403 - 1165 oder - 1165
  • oder an die Anweisungsstelle des Amtsgerichts
    für Fragen bzgl. der Auslagenerstattung
    Tel.: 0 55 1 / 403 - 1417 oder - 1418.

Mehr über die Arbeit von Schöffen erfahren Sie beim

DVS - Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

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