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Barrierefreiheit

Der Haupteingang Maschmühlenweg ist barrierefrei und somit leicht erreichbar. Im Bedarfsfall kann auch der Fahrthinderer in der Zuwegung Maschmühlenweg entfernt werden, so dass eine Anfahrt bis vor das Haus möglich ist.

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Service-Point im Eingang Maschmühlenweg (Tel. 0551 - 403 1192).


Hinweise für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sowie blinde Personen

Für Besucherinnen und Besucher des Gerichts, die schwerbehindert mit Merkmal aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) sind und somit auch über eine entsprechende Parkerlaubnis verfügen, stehen Parkplätze auf dem Gelände der Justizbehörden zur Verfügung.

Bitte benutzen Sie für den Einlass auf den Parkplatz die Gegensprechanlage an der Schranke bei der Einfahrt neben der Buchbinderei Fischbach.

Auf dem Parkplatz befinden sich, unmittelbar neben dem Eingang bei der großen Garage am Rondell, zwei entsprechend ausgewiesene Parkflächen. Der Einlass erfolgt dann über diesen Seiteneingang. Die Besucherinnen und Besucher werden – in Begleitung eines Wachtmeisters oder einer Wachtmeisterin – der Einlasskontrolle zugeführt.

Darüber hinaus stehen zusätzlich für Gehbehinderte, öffentliche Parkplätze am Ende des Maschmühlenwegs gegenüber dem VGH-Gebäude, zur Verfügung

Im Gebäude selbst stehen rollstuhlgerechte Fahrstühle und Toiletten zur Verfügung.

Bestehen besondere Umstände (u.a. ein Elektrorollstuhl), die darüber hinaus eine weitere Hilfestellung durch das Personal erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin telefonisch Kontakt zur zuständigen Abteilung aufzunehmen.

Ein zusammenlegbarer Rollstuhl befindet sich ständig im Eingangsbereich zur leihweisen Nutzung.

Bitte planen Sie genügend Zeit für das Passieren der Sicherheitsschleuse ein. Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie beim Betreten der Sicherheitsschleuse bitte darauf hin. Der vor dem Gebäude freistehende Nachtbriefkasten ist auch für Rollstuhlfahrer gut zugänglich.


Hinweise für Hörbeeinträchtigte

Für die Verständigung in der Gerichtsverhandlung steht für hörbeeinträchtigte Personen (Prozessbeteiligte, Verfahrensbevollmächtigte, Zeugen, …) eine mobile FM-Anlage zur Verfügung. Soweit Sie für die Verständigung eine solche Höranlage benötigen, werden Sie gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen. Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden ebenfalls gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für das Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen.


Barrierefreie Toiletten

Das Behinderten-WC im Erdgeschoss des Eingangsbereichs ist mit einem Notrufschalter ausgestattet. Beim Betätigen eines Notrufschalters erscheint in kürzester Zeit eine Hilfsperson. Die Behinderten-WCs sind für den Brand- und Evakuierungsfall zusätzlich mit einer optischen Alarmierung ausgestattet.


Allgemeine Hinweise:

Das Gerichtsverfassungsgesetz enthält in den §§ 186 und 191 a besondere Gleichstellungsregelungen für das Gerichtsverfahren. Die Vorschriften betreffen Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen sowie blinde oder sehbehinderte Menschen.


Einzelheiten dazu finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal über folgenden Link:

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/burgerservice/barrierefreiheit/barrierefreiheit-162111.html


(Stand: Oktober 2023)


Foto Briefkasten Bildrechte: Rose
barrierefreier Briefkasten
Vor dem Haupteingang Maschmühlenweg befindet sich ein barrierefreier Nachtbriefkasten, der auch für Rollstuhlfahrer gut zugänglich ist.
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