Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, so ist eine Wiederholung der Übermittlung per Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.
Das Landgericht Göttingen verfügt über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die Ausstattung mit dem EGVP ist ausschließlich im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfolgt. Eine Nutzung des hiermit eröffneten elektronischen Zugangs für eine Kommunikation in anderweitigen Angelegenheiten ist rechtlich unzulässig.
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